Pressemitteilung: Einschränkung der Pressefreiheit bei den Protesten in Gießen

Pressemitteilung des Bundesverbands Freier Radios vom 2. Dezember 2025

Logo: Bundesverband Freier Radios
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Während der gemeinsamen Berichterstattung der freien Radios (https://www.freie-radios.de/mitteilungen/14630-liveberichterstattung-zu-den-widersetzen-protest-am-samstag) über die Proteste in Gießen am vergangenen Wochenende (https://www.freie-radios.net/139395), insbesondere am 29. November 2025, wurden fast alle Radioredakteur*innen in ihrer Pressearbeit behindert. Presseausweise und Auftragsbestätigungen wurden durch Einsatzkräfte ignoriert, der Zugang zu wesentlichen Orten des Geschehens erschwert oder gar verhindert. Im Ergebnis war eine Berichterstattung von bestimmten polizeilichen Maßnahmen unmöglich.

„Das Journalist*innen durch die Polizei von der Berichterstattung über Räumungen von Sitzblockaden gehindert werden ist eine massive Verletzung der Freiheit der Berichterstattung“ stellt Aljoscha Hartmann aus dem Vorstand des Bundesverbandes Freier Radios fest. In einem Fall ließ die Polizei einen Journalisten nach Vorzeigen der Auftragsbestätigung zur Berichterstattung von Radio Corax sowie des Aufnahmeequipments trotzdem nicht in die Nähe einer Räumung einer Sitzblockade, mit dem Vorwand, die Person hätte zu wenig Equipment dabei. „Es kann nicht sein, dass Presse nur ist, wer nach Meinung eines Polizisten genügend schwere und teure Technik dabei hat. Für Audio- und Textberichterstattung gibt es nur minimale technische Anforderungen.“

Die Journalist*innen der Freien Radios erlebten eine extrem unkooperative Polizei. Selbst die für einen geregelten Ablauf notwendige formale Basis-Kommunikation zwischen Polizei und Journalist*innen, wie das Ausweisen als Presse, wurde durch aggressives Verhalten behindert.

Der Bundesverband Freier Radios verurteilt diese Eingriffe in die Freiheit der Berichterstattung. Roman Kalex vom Vorstand des Bundesverbands Freier Radios stellt fest: „Von der Polizei erwarten wir auf Demonstrationen einen professionellen Umgang mit der Presse und keine willkürlichen Einschränkungen, worüber berichtet werden kann – nur so kann die Presse ihren Auftrag nachgehen und ihrem Informationsauftrag gerecht werden. Anders kann sich die Öffentlichkeit kein eigenes Bild machen über die Verhältnismäßigkeit von Polizeimaßnahmen und auch die Absichten und das Handeln von Demonstrierenden.“

Das Presserecht setzt keinen Ausweis und keine Genehmigung zur Berichterstattung voraus. Ehrenamtliche Journalist*innen von den Freien Radios müssen genauso ihrer Tätigkeit nachgehen können, wie berufliche Journalist*innen. Polizeihandeln hat dies am 29.11.2025 in Gießen empfindlich eingeschränkt. Die Polizei muss das Recht auf Berichterstattung, wie es im Grundgesetz verankert ist, einhalten. Sie hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Einsatzkräfte sich an die Standards im Umgang mit der Presse halten, unabhängig, ob die Journalist*innen ehrenamtlich oder bezahlt tätig sind.