Sehr geehrte Mitglieder des Medienrates der Medienanstalt Berlin-Brandenburg,
mit Erstaunen haben wir Ihre Entscheidung zur Vergabe der Sendelizenzen für den nichtkommerziellen Radiobetrieb auf den UKW-Frequenzen 88,4 MHz in Berlin und 90,7 MHz in Potsdam zur Kenntnis genommen.
Mit Ihrem Beschluss bevorzugen Sie entgegen Ihrer Zuständigkeit für zwei Bundesländer die Berliner Anbieter*innen auf Kosten der Freien Radiogruppen in Brandenburg. Eine Vergabe von Rundfunklizenzen, die sich auf den Rundfunkempfang in beiden Bundesländern auswirkt, sollte Anbieter*innen aus beiden Bundesländern entsprechend berücksichtigen.